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Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht (verliehen von der Rechtsanwaltskammer Berlin) und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins setze ich Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner schnell und vollständig und meist für Sie kostenlos durch. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen erfolgt nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern bundesweit:

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich nicht erst anwaltlich vertreten lassen, wenn es Probleme gibt.

Erfahrungsgemäß ist es für die Mandanten das erste oder zweite Mal, dass sie sich mit der Abwicklung eines Unfalls konfrontiert sehen. Dennoch wollen die meisten zunächst versuchen, alles alleine zu regeln, obwohl dies oft viel Ärger und Aufwand mit der gegnerischen Versicherung bedeutet.

Es besteht aber keine Notwendigkeit, zunächst auf professionelle Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts zu verzichten. Trifft Sie oder den Fahrer Ihres Fahrzeugs kein Verschulden, so sind Ihre Rechtsanwaltskosten vollständig von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.

Lassen Sie Ihren Schadenfall daher gleich von einem Rechtsanwalt abwickeln, der die Tricks und unberechtigten Kürzungen der Versicherungen kennt und letztlich mehr für Sie rausholt. Denn dies ist unser tägliches Geschäft.

Gerne können Sie mich – kostenlos – anrufen und ich gebe Ihnen über die ggf. zu erwartenden Kosten Auskunft. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so würde ich nach Mandatierung auch dort eine Deckungszusage einholen, damit die Ansprüche außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden können, sofern die Gegenseite die Regulierung ablehnt.

Die Abwicklung des Unfallschadens erfolgt in folgenden Schritten:

1. Sie melden mir den Schadenfall und teilen mir Ihre Daten und die Daten des Unfalls und Unfallgegners mit und übersenden mir eine Vollmacht. Die Korrespondenz kann zeitsparend über E-Mail und Fax oder per Post geführt werden. Allein die Vollmacht benötige ich im Original von Ihnen.

2. Sollten Sie die Polizei hinzugezogen haben, werde ich Akteneinsicht beantragen (wofür das Original der Vollmacht benötigt wird).

3. Sie haben einen Gutachter beauftragt oder ich empfehle Ihnen einen Gutachter zur Bewertung des Schadens, damit die Höhe festgestellt wird.

4. Der Gutachter übersendet mir das Gutachten.

5. Ich melde die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an.

6.Im günstigsten Fall ist die Regulierung nach wenigen Tagen oder Wochen erledigt.

Die Rechtsprechung billigt den Versicherern eine Überlegungsfrist von 4-6 Wochen zu. Erfahrungsgemäß geht die Regulierung über einen Rechtsanwalt deutlich schneller, als wenn die Mandanten zunächst versuchen alles alleine zu regeln. Oft erfolgen die Zahlungen der Versicherungen dann erst mehrere Monate nach dem Unfall – wenn überhaupt.

Die Abwicklung einer Ordnungswidrigkeit-Angelegenheit erfolgt grundsätzlich zunächst durch Vertretungsanzeige und die Beantragung einer Akteneinsicht.

Besprechungstermine – sofern notwendig – sind kurzfristig nach Vereinbarung auch abends möglich. Sofern Sie wenig Zeit haben, ist ein persönlicher Besprechungstermin oftmals nicht nötig.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

Beispielsweise stehen Ihnen (je nach Lage des Einzelfalls) folgende Ansprüche zu:

1. Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen oder sich den durch einen Sachverständigen festgestellten Schaden (netto) auszahlen zu lassen.

2. Sie haben während der Reparatur Anspruch auf einen Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.

3. Sie haben ggf. Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

4. Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten).

5. Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Gerne empfehle ich Ihnen einen Gutachter.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied dies in einem Urteil schon am 15.02.1989.

Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Gerne hole ich eine Kostendeckungszusage ein. Auch diese Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.

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