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Strafrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich hauptsächlich Mandanten im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten (z.B. fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrt, Alkohol am Steuer, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.). Dabei vertrete ich die Mandanten nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern Bundesweit – auch bei anderen Delikten.

Im Strafrecht geht es um die Frage, ob jemand für eine Tat bestraft werden soll. Es kommen Geld- oder Freiheitsstrafe in Frage. Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechend.

Der überwiegende Teil des Strafrechts beschäftigt sich in der Praxis mit den Alltagsfällen, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur fahrlässigen Körperverletzung (im Amt), die ggf. auch noch ein Disziplinarverfahren nach sich zieht.

Es ist das Recht eines jeden Beschuldigten, das verfassungsrechtlich verankert ist, sich in einem Strafverfahren durch einen Verteidiger beraten und vertreten zu lassen. In der Untersuchungshaft muss jedem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger gestellt werden, den er ebenfalls frei wählen kann.

Ich sorge dafür, dass ein Beschuldigter über seine Rechte im Strafverfahren informiert wird und dass diese Rechte gewahrt werden.

Oberstes Gebot ist auch hier: Nichts sagen!!!

Zunächst wird es meist sinnvoll sein, Akteneinsicht zu beantragen und die weitere Vorgehensweise erst nach Auswertung der Ermittlungsakten abzustimmen.

Zu einer Beschuldigtenvernehmung sollten Sie daher ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger nicht hingehen.

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Stephan Becker
Rechtsanwalt
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